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Die Feuerbestattung

Darunter verstehen wir die Einäscherung Verstorbener im Krematorium. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, die zu Lebzeiten erfolgte schriftliche Einwilligung des Verstorbenen bzw. des nächsten Angehörigen, der den Willen des Verstorbenen bekundet. 

Eine zeitnahe Beisetzung der Aschereste in einer Urne erfolgt in der Regel mit einem feierlichen Akt (Trauerfeier), in einem

    • Urnenreihengrab
    • Wahlgrab
    • Kolumbarium  (Urnenwand)
    • Urnengemeinschaftsgrab
    • Friedwald  (Vermittlung von Baumbestattungen)

Es besteht aber auch die Möglichkeit einer völlig anonymen Bestattung.




Die Erdbestattung

Darunter verstehen wir die Beisetzung in einem Sarg. Diese Bestattungsart ist grundsätzlich nur auf Friedhöfen gestattet. Auch hier sind Beisetzungen im

    • Erdreihengrab
    • Erdwahlgrab
    • Erbwandstellen
    • Gruft  (gelegentlich; zum Beispiel vorhandene Familiengruft)

oder auch anonym möglich.




Die Seebestattung

Diese Bestattungsart wird hin und wieder auch in unseren Breiten gewählt. Zumeist sind es ehemalige Seefahrer oder Menschen, die schon zu Lebzeiten zum Wasser eine besondere Affinität hatten und sich dort hingezogen fühlten. Das Rauschen des Meeres, die Brandung,
die Stille, all das sind Argumente, die für sich sprechen.