• In Notfällen erreichen Sie uns jederzeit (Tag & Nacht) unter folgenden Rufnummern:

  • Leipzig
  • 0341 4220 473

  • Döbeln
  • 03431 704 355



Unmittelbare Maßnahmen

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder aber den diensthabenden Arzt durch die Notrufzentrale. Der Arzt stellt die Totenscheine nach erfolgter Leichenschau aus.

Dann sollten Sie das Bestattungsunternehmen informieren und mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen. Als erfahrenes Fachunternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch in unseren Räumen oder auch bei Ihnen zu Hause und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Übrigens: Sie können das Bestattungsunternehmen völlig frei wählen, egal unter welchen Umständen oder wo, in welcher Stadt oder in welchem Land, auch immer der Trauerfall eingetreten ist.




Notwendige Dokumente

Familienstammbuch (vollständig geführt)

Da der Gesetzgeber den Nachweis eines Personenstandes verlangt ist dieses notwendig. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind auf jeden Fall folgende Einzeldokumente notwendig:

    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
    • Heiratsurkunde (im Familienstammbuch)
    • Scheidungsurkunde (falls vorhanden)
    • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
    • Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
    • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Chipkarte)
Zusätzlich können noch folgende Dokumente bei Bedarf notwendig werden oder sein.

    • Grabdokumente (falls vorhanden, Urkunde über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
    • Willenserklärung des Verstorbenen (falls vorhanden, mit Wünschen zur Bestattungsart oder der Durchführung)

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.

Wichtig: Bei einem Sterbefall in einem Alten- oder Pflegeheim müssen die Vorsorgeregelungen zu Lebzeiten getroffen worden sein, um ein Handeln im Sterbefall, bei Abwesenheit der Angehörigen, schnellstmöglich durch die Verwaltung oder Station abzusichern und zu organisieren.




Was wir für Sie erledigen

    • Überführungen von und zu allen Orten im In- und Ausland
    • Erledigung aller Formalitäten die mit der Bestattung zusammen hängen
    • Besorgung der Sterbeurkunden
    • Renten ab- und anmelden
    • Überbrückungsrente beantragen
    • Krankenkassenabmeldung
    • Terminabsprachen mit Pfarrer oder Redner/in
    • Terminabsprache mit Friedhof
    • Annahme und Gestaltung von Traueranzeigen
    • Blumenbestellungen zur Trauerfeier
    • Druck von Trauerkarten und -briefen  ( eigener Trauerdruck)
    • Vermittlung von Haushaltauflösungen